Zöliakie
Was ist Zöliakie
Risiken:
Wird eine glutenfreie Ernährung nicht eingehalten oder die Zöliakie / Sprue nicht erkannt, besteht ein erhöhtes Risiko für Vitamin- und Mineralstoff-Mängel. Insbesondere bezüglich Eisen, Calcium, Zink, Folsäure, B12, B6 und den fettlöslichen Vitaminen A, D, E, K. Dies kann zu erhöhter Infekt-Anfälligkeit und Osteoporose führen.
Krankheitszeichen:
Die Symptome der Zöliakie sind sehr unterschiedlich in Art und Ausprägung. Typisch sind: Müdigkeit, Blässe, tiefe Ringe unter den Augen, Leistungsschwäche, Durchfall, Blähungen bis hin zu einem aufgewölbtem Bauch, Völlegefühl, Bauchschmerzen, fettige Stühle, Appetitlosigkeit (bei Kleinkindern Essens-Verweigerung), Gewichtsabnahme, trockene Haut, immer wiederkehrende offene, entzündete Stellen der Mundschleimhaut (Aphten) sowie Zyklusunregelmäßigkeiten. Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von Krankheitszeichen, die weniger typisch sind und daher oft übersehen werden: Verstopfung, Knochenschmerzen, Migräne, Erbrechen, Nervosität, Konzentrationsstörungen und Reizbarkeit.Alle Symptome können auch isoliert auftreten. Die Zöliakie gilt daher als Chamäleon unter den Erkrankungen.
Was ist eigentlich Gluten?
Gluten ist ein Teil des Getreideeiweißes aus Weizen, Roggen, Gerste und Hafer und deren botanischen Verwandten. Dieses Eiweiß gibt dem Getreide seine guten Backeigenschaften. Gluten wird auch als Klebereiweiß bezeichnet und ist unter anderem zuständig für die Flüssigkeitsaufnahme im Teig, die Teigelastizität und -konsistenz, die Krumen- und Krustenbildung beim Backen und die Frischhaltung (Wasserbindung) im fertigen Gebäck. Als natürlicher Bestandteil von Getreide ist Gluten in allen herkömmlichen Back- und Teigwaren enthalten. Panierte Lebensmittel und solche mit Flocken-Zusätzen sind ebenfalls glutenhaltig. Auch Produkte mit Gerstenmalz (Bier, einige Cornflakes und Schokoladenartikel) sind für die glutenfreie Ernährung ungeeignet.Gluten wird häufig auch in Lebensmitteln verarbeitet, in denen Getreidebestandteile nicht vermutet werden. Beispiel: Aromen und Gewürzmischungen in Fleischwaren und anderen Fertigprodukten.Hier helfen die Vorschriften der neuen Allergie-Kennzeichnungsverordnung: alle – auch in noch so geringer Menge - bewusst zugesetzten glutenhaltigen Bestandteile müssen in der Zutatenliste der Lebensmittel aufgeführt werden.
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